Jetzt erklärt die Staatsanwaltschaft, warum sie gegen „Lügenfritz“-Äußerung vorgeht
Wegen der Bezeichnung „Lügenfritz“ über Kanzler Merz muss der Urheber 30 Tagessätze bezahlen. Ist diese Äußerung wirklich strafwürdig? Auf WELT-Anfrage liefert die Staatsanwaltschaft Heilbronn ihre Erklärung.